(01.01.2010, 10:32)fibbser schrieb: [ -> ]Wieso?
Um halb Acht gestern kam eine Bekannt von uns.
Da ich weiß, dass die Mädels gerne mit einem Glas Sekt anstoßen, habe ich extra von der süßen Plärre geholt, Asti Cianti genannt.
Um halb Neun haben wir das errste Mal angestoßen, um Neun hatte ich Magenschmerzen und Blähungen von dem doofen Sekt (halbes Glas), um halb zehn sah Frauchen aus wie ein Streußelkuchen. Überall voll mit Pickeln am ganzen Körper.
Wir sind dann nicht mehr zu Nachbars gegangen sondern haben Tee gekocht und Frauchen mit Cortisoncreme eingerieben

Kurz nach Zwölf ging es uns wieder deutlich besser und wir haben mit einem Gläschen Likör angestoßen.
Nie wieder Asti 


das ist ganz einfach , lest das hier :
klick!!!
und da unten steht : SO2/Sulfit und Lebensmittel-Unverträglichkeiten
Der Mensch reagiert sehr unterschiedlich auf Sulfite. Bei sehr empfindlichen Menschen führen schon kleine Mengen in kurzer Zeit zu Übelkeit, Kopfschmerzen,
Nesselsucht usw.
Guten neues jahr an euch allen viel glück und gesundheit

das so ein schweinkram überhaupt zu gelasen wird, sauerrei!
lebendsmittelmafia!
(01.01.2010, 18:44)kwaichangtoy schrieb: [ -> ]das so ein schweinkram überhaupt zu gelasen wird, sauerrei!
lebendsmittelmafia!
Ich sage nur
Formvorderschinken & Butterfisch, um nur mal zwei Beispiele zu nennen !
![[Bild: a060.gif]](http://www.cosgan.de/images/smilie/boese/a060.gif)
ich finde es nur ne sauerrei, das so etwas überhaupt zu gelassen wird, dieser ganze bio kram, zumindest das was sich so nennt, ist auch nicht wirklich besser, was soll an etwas bio sein, was direckt neben ner autobahm wächst?
Nur das der Blödsinn noch sauteuer ist - ich kann das mit dem ganzen Biomist auch nicht mehr hören.

Hallo stefan na silvester gut verbracht ????

Wenn er aber ausdrücklich schreibt, daß das Gerät defekt sei,
meiner Meinung nach nicht, denn dann wurde ordnungsgemäß auf den Mangel hingewiesen.Wenn dann der Konsument dennoch zugreift,
ist er dämlich und somit selber Schuld.

nur man muß dann trozdem laut bgb garantie geben, gerade als händler!
(01.01.2010, 19:21)kwaichangtoy schrieb: [ -> ]nur man muß dann trozdem laut bgb garantie geben, gerade als händler!
Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Dinge. Garantie ist eine freiwillige Leistung, da hilft das BGB überhaupt nicht.
Gewährleistung ist gesetzlich verankert.
Das Gerät wird als defekt angeboten, also auch keine Gewährleistung.
Da bin ich mir nicht so sicher.Würde er den Mangel verschweigen, dann wäre es arglistige Täuschung und der Händler würde haften müssen.
Aber in diesem Falle sehe ich es nicht so, daß der Händler haften muß.

(01.01.2010, 19:24)Stones schrieb: [ -> ]Da bin ich mir nicht so sicher.
Was meinst du damit bitte?
es geht gar nicht um den defekt stefan, es geht mir nur um die garantie
Zitat:Was meinst du damit bitte?
Das ist doch ganz einfach, Peter - warum sollte der Händler für den Defekt haften, wenn er das Gerät ausdrücklich als defekt verkauft?

man stefan, es geht hier nicht um den defekt, es würde wenn nur um die garantie gehen!!!!
(01.01.2010, 19:33)Stones schrieb: [ -> ]Zitat:Was meinst du damit bitte?
Das ist doch ganz einfach, Peter - warum sollte der Händler für den Defekt haften, wenn er das Gerät ausdrücklich als defekt verkauft? 
Stefan, dann bezieht sich dass also auf
Zitat:nur man muß dann trozdem laut bgb garantie geben, gerade als händler!
?
Ich habe ganz einfach nicht erkannt, auf was du dich beziehst,
da dein Beitrag unter meinem steht, hättest du ja auch mich meinen können.
Ich verstehe ehrlich gesagt den Zusammenhang nicht, Holger.
Wozu brauchst man denn eine Garantie, wenn das Gerät als defekt verkauft wird?
Aber na gut, auf die anderen Teile müßte er meiner Meinung nach noch ein Jahr Garantie geben.

Stefan er musss überhaupt keine Garantie geben. Garantie ist eine freiwillige und auch frei gestaltbare Leistung. z.B. Auto, Garantie gegen Durchrostung (z.B. 12 Jahre) ist bei allen Herstellern die ich kenne daran geknüpft, dass eine entsprechende Kontrolle durch einen Vertragshändler durchgeführt wird, wenn nicht, keine Garantieleistung.
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt - BGB.
In der Kurzform: Liegt beim Erwerb ein Sachmangel vor, so hat der Käufer ein Recht auf Behebung des Sachmangels, mit zunächst einem Anspruch auf Nacherfüllung. Beweispflichtig für den Sachmangel zum Zeitpunkt des Kaufes ist der Käufer.
Im ersten halben Jahr nach Erwerb gibt es eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, daß er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar" . Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.
Na gut, ich meinte auch Gewährleistung.
Zitat:In der Kurzform: Liegt beim Erwerb ein Sachmangel vor, so hat der Käufer ein Recht auf Behebung des Sachmangels, mit zunächst einem Anspruch auf Nacherfüllung. Beweispflichtig für den Sachmangel zum Zeitpunkt des Kaufes ist der Käufer.
Wie sieht es denn nun dazu in dem von Holger erwähnten Beispiel
aus?

In Holgers Beispiel gibt es keine Gewährleistung. Das Gerät wird als defekt angeboten. Der zugesicherte Zustand lautet: Defekt.
Das war auch meine Einschätzung, Peter.

Erst mal ein schönen guten Abend zusammen
Und das mit dem Rutsch dem guten.
@Peter Du bist da ja wohl ganz gut Informiert, wie ist es den nun wenn ich einen CDP-X779ES von Sony beim HiFi Händler des Vertauens gebraucht und mit 6 Monaten Gewährleistung kaufe.
Und er nach einem Monat aufgibt (Laser Defekt nicht mehr zu ersätzten).
Was bekomme ich dann,
mein Geld zurück !
ein anderes gleichwertiges Gerät !
oder kann ich darauf bestehen das Sony Gerät repariert zu bekommen ?
Da bin ich ehrlich gesagt noch auf keine Antwort gekommen !
