07.05.2020, 06:58
Oliver ... dann >>>kauf dir doch so etwas<<<
Aber bitte nicht die verlinkte - siehe Bewertungen.
Oder so.....
Jetzt habe ich das im Netz noch gefunden ....
Musst noch selber weiter recherchieren ... Bei uns im REWE trägt aber die Bedienung hinter der Fleischtheke nur diese Schilder ...
Frage noch: 2 TVs aufhängen ist doch eigentlich schnell und einfach zu erledigen. Hat dir ein Umstand das erschwert?
Aber bitte nicht die verlinkte - siehe Bewertungen.
Oder so.....
Zitat:Selber machen ist nicht schwerDa ist Bayern nicht aufgeführt.
Im Netz können die Masken mittlerweile problemlos gekauft werden. Inzwischen sind auch große Unternehmen wie Apple oder VW in die Produktion eingestiegen. Daneben gibt es auch viele kleine Werkstätten in Deutschland, die Visiere herstellen. Am günstigsten ist es aber, sich selbst ein Visier zu basteln. Schwer ist das nicht. Hier eine simple Anleitung. Ihr braucht:
Die unteren Ecken der Folie solltet ihr abrunden. Dann das Band fest tackern, passend für die Kopfgröße. Jetzt vor die Stirnpartie den Schaumstoff oder das Abdichtband befestigen, damit das Visier bequemer ist und etwas Abstand vor dem Gesicht hat.
- eine festere, durchsichtige Folie in Din-A4-Größe
- vorzugsweise ein Gummiband
- einen Tacker
- ein Stück Schaumstoff. Gut geeignet ist zum Beispiel auch ein Abdichtband für Fenster, da es einen Klebestreifen hat.
Bedenke bitte, eine mögliche Ausnahmehmigung wird dich im ÖPNV nicht vor "Anpöbelungen" schützen. MVV aber auch Geschäftsinhaber besitzen Hausrecht, wenn man dich nicht rein lässt, kannst du nichts dagegen machen.
Das Nichttragen bewahrt dich nur vor dem Bußgeld von 150 €.
>>>Aus der SZ<<<
Zitat:Was, wenn ich Atemnot bekomme oder aus anderen Gründen keine Maske tragen kann?
Personen, die leicht Atemnot oder Panikgefühle entwickeln, können beim Aufsetzen eines Mund-Nasenschutzes Probleme bekommen, selbst bei Masken aus dünnem Material. In einigen Bundesländern wie Hessen und Niedersachsen sind Menschen, die aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen und dies entsprechend durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, von der Maskenpflicht befreit.
Eine offizielle Erklärung dazu gibt es bisher nicht. Der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) hat sich zur Klärung an ärztliche Fachgesellschaften und Verbände sowie das Robert-Koch-Institut gewandt, um zeitnah eine Einschätzung zu erhalten.
ExternerInhalt
Jetzt habe ich das im Netz noch gefunden ....

Zitat:Bayern und Baden- Württemberg erwarten unabhängig von der Schutzwirkung per Verordnung beim Einkaufen, im ÖPNV und beim Friseur einen textile Mund-Nasen-Bedeckung (zur Not ein Schal). Das Gesichtsvisier erfüllt unabhängig von der Wirkung nicht die juristische Begrifflichkeit “textile Bedeckung”.
Musst noch selber weiter recherchieren ... Bei uns im REWE trägt aber die Bedienung hinter der Fleischtheke nur diese Schilder ...
Frage noch: 2 TVs aufhängen ist doch eigentlich schnell und einfach zu erledigen. Hat dir ein Umstand das erschwert?