DHL ist Spitze...die meisten anderen suchen sich irgendwelche armen Subunternehmen zum Ausfahren, je billiger, desto besser...und die sind froh wenn sie ein Paket in der Hand halten, egal wofür!
Ich sollte auch mal verstärkt drauf achten das meine Käufe nur mit DHL versendet werden, da gibt es son Mist nicht.
Obwohl auch ich DHL für den besten Dienst halte, verfahre die mittlerer Weile genauso wie von dir beschrieben. Kostendruck nennt man das wohl.
Vor einigen Monaten gabs mal eine interessante Doku im Erste dazu.
Wenn bei mir kein Versand per DHL möglich ist, nehme ich - wenn irgend möglich - Abstand von der Bestellung.
... ist eben auch immer die Frage wie der jeweilige Zusteller drauf ist ...
DAS ist leider der Knackpunkt
Ich hatte mal von GLS (!) eine Info erhalten, daß der Zusteller unsere Türklingel mit Namen nicht gefunden hat und somit die Bestellung nicht zugestellt werden konnte
...ich solle am nächsten Tag das Paket abholen... sind hin- und retour ca 60km
Flugs ein Foto von der Türklingel gemacht und via email an die Zweigstelle (aber mit ORDENTLICH Dampf dahinter) gesandt.
...und am nächsten Tag war der Zusteller da - er durfte sich einiges anhören
Mir ist schon klar, daß die Zusteller getrieben/ausgenutzt werden, aber es wird keiner dazu gezwungen dort zu fahren.
DHL ist sicher die beste Wahl!
Hermes, Illoxx ... naja....
Danben ist DHL mW der einzige Zusteller, der auch am Samstag kommt.
(08.07.2014, 10:05)Peter Wind schrieb: [ -> ]am Samstag kommt.
Und am Samstagabend im ganzen Haus herumklingelt, weil der Empfänger abwesend ist...
(08.07.2014, 10:29)HansF schrieb: [ -> ]Und am Samstagabend im ganzen Haus herumklingelt, weil der Empfänger abwesend ist...
...finde ich doch nett. Wenn man das nicht möchte kann man das einem Zusteller auch sagen; dies wird berrücksichtigt. Ich habe hinterlegen lassen, dass es im Haus und bei beiden Nachbarn abgegeben werden kann.
Da wir in einer "WG" leben, wir kennen uns alle im Haus seit Jahrzehnten, ist es bei den meisten Paketzustellern angekommen, dass man im ganzen Haus, vier Mietparteien, überall klingel darf.
Erspart das Abholen bei der Post.
Und bei mir gibt's bald keine Nachbarn mehr.
Da war was, aber genau habe ich es nicht mehr auf dem Schirm.
(08.07.2014, 18:19)Accu_Lover schrieb: [ -> ]Und bei mir gibt's bald keine Nachbarn mehr.
Wieso? Beziehst du dein Haus in der Ostmark?
Hast du schon eine neue Wohnung oder suchst du noch?
Nachbar oben ist schon ausgezogen, Nachbar unten, zieht bald aus.
Somit bin ich dann alleine im Haus.
Was mit letzterem nun eigentlich geschehen soll (Renovierung, Verkauf, Abriß) teilen die Eigentümer nicht mit.
Offiziell weiß ich gar nichts, denn man hält es nicht für nötig, Mieter zu informieren.
Sehr unbefriedigend, das Ganze,Oliver.
Hast Du die Eigentümer denn einmal direkt angesprochen?
Das liest sich böse. Ist der Mieterschutzbund eingeschaltet, bzw. hast du schon eine Kündigung erhalten?
Letztere legen keinen Wert auf Kontaktaufnahme und geben keine konkreten Infos preis.
(08.07.2014, 19:07)Peter Wind schrieb: [ -> ]Das liest sich böse. Ist der Mieterschutzbund eingeschaltet, bzw. hast du schon eine Kündigung erhalten?
Da ich NULL Informationen habe, und alles nur indirekt erfahre, kann noch niemand für mich tätig werden.
Auch nicht mein Anwalt oder der meist eher lasche Mieterverein.
Sollten die Eigentümer etwas vorhaben, so sind sie gezwungen, Dich rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen, Oliver.
Wenn der Vermieter kündigt
Möchte ein Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag kündigen, muss er zweierlei berücksichtigen:
1. Vermieter dürfen nicht grundlos kündigen:
Eine Vermieterkündigung benötigt einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Zulässig ist sie nur bei groben Vertragsverstößen seitens des Mieters, etwa bei Nichtzahlung der Miete.
Einem vertragstreuen Mieter darf nur in Sonderfällen gekündigt werden. Die können vorliegen bei:
Eigenbedarf – wenn der Vermieter den Wohnraum entweder für sich oder ein enges Familienmitglied benötigt.
Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung – wenn der Vermieter durch das Mietverhältnis künftig erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden wird.
2. Vermieter müssen die Mietdauer berücksichtigen:
Für Vermieter gelten folgende gestaffelte Kündigungsfristen, die sich an der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses orientieren:
Drei Monate bei einer Wohndauer bis zu fünf Jahren.
Sechs Monate bei einer Wohndauer von mehr als fünf Jahren.
Neun Monate bei einer Wohndauer von mehr als acht Jahren.
Wenn du noch keine Kündigung hast gelten für dich 9 Monate. Böse wird's aber, wenn sie sanieren und dich raussanieren.
Offiziell liegt Eigenbedarf vor. Dieser aber ...
a.) nur mündlich meinen Nachbarn gegenüber
b.) ist sehr fragwürdig und wohl nur vorgeschoben
Oliver, ich drücke dir die Daumen!
Laß dich nicht unterkriegen .....................
Was so manchen Vermieter antreibt, erschließt sich mir nicht immer, aber nach deiner Schilderung bahnt sich da Böses an. Kopf hoch!
... klingt ja nicht so doll ...