Frage zur Rücksendung eines Paketes (Gebühren)
Themabewertung:
ventomania Hifi Freund Beiträge: 799 Registriert seit: Mar 2009 |
16.04.2009, 05:49
Habe bei einem Shop was bestellt. Nun musste ich ein Teil davon zurücksenden.
Habe mir die AGB durchgelesen und da steht nix von einer Speziellen Abwicklung nur das man das an die angegebene Adresse zurücksenden soll. so habe ich es auch gemacht, also Unfrei. Jetzt will der Händler mir die 12 Euro von Betrag abziehen und verlangt eine Bearbeitungs gebühr von 15 € . Anscheint immer bei Rücksendungen. Also was ist eure Meinung. Das ist doch nicht rechtens oder? Ich habe keine Lust da den lauten zu machen, wenn ich gar nicht recht habe . Deswegen meine frage an euch. Ich habe um Zahlung des Kaufbetrages - 6 € Porto gebeten (Hälfte / Hälfte) |
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Eminenz ex-Moderator Beiträge: 5.433 Registriert seit: Mar 2009 |
16.04.2009, 07:07
Wenn du im Vornherein nichts schriftlich mit dem Händler für diesen Fall vereinbart hast und die AGB das nicht beinhalten wirst du das Porto bezahlen müssen. Du kannst höchstens den Händler darauf hinweisen, dass in seinen AGB auf die Thematik keine Hinweise dazu zu finden sind.
(aber auf einen Rechsstreit wegen dem Geld würde ich es nicht ankommen lassen)
Gruß, Miguel
---------------------------------------------------------------------------------- Trete meiner Truppe bei! Totus Tuus ego sum, et omnia mea tua sunt |
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fibbser Unregistered |
16.04.2009, 08:33
Moin,
ich meine schonmal etwas gelesenzu haben, dass wenn der Kaufwert € 40 nicht übersteigt, die Kosten vom Käufer zu tragen sind; übersteigt der Kaufpreis € 40,- kann man es unfrei zurücksenden. Bin mir relativ sicher, leider nicht ganz |
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Lion13 Unregistered |
16.04.2009, 10:42
So, habe mal ein bißchen gegoogelt, weil auch ich diese Grenze von 40 Euro im Kopf habe, die Volker erwähnt hat. Bin auf einer Rechtsanwalts-Seite auf folgenden Text gestoßen:
Bei einem echten Fernabsatzvertrag und fristgerechtem Widerruf besteht für einen Verbraucher (!) grundsätzlich keine Verpflichtung zur Übernahme der Versandkosten (weder hin noch zurück), es sei denn der Bestellwert liegt unter 40,- €. Dann können die Rücksendekosten nach korrekter Belehrung durch den Versender dem Käufer aufgehalst werden. Anderslautende AGB zum Nachteil des Kunden sind unzulässig und unwirksam. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muß Widerspruch eingelegt werden, sonstige Mahnungen kann man auch ignorieren. Die Frage ist also nun, Ventomania: - Ist der Warenwert der zurückgeschickten Teilsendung höher als 40 Euro? - Falls der Betrag geringer ist: Bist du vom Anbieter darüber korrekt belehrt worden, daß du in diesem Fall die Kosten für den Rückversand zu tragen hast? |
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ventomania Hifi Freund Beiträge: 799 Registriert seit: Mar 2009 |
16.04.2009, 19:23
darüber brauchen wir nicht reden. Den Text kenne ich in und auswendig
Der Wert ist 80€ aber vielmehr geht es mir um diese Gebühr Das steht in den AGBs. Aber sind die AGB nicht so ein fester Text. Also ein ,,gesetzestext,,? Das ist da so unten einfach angefügt. Ich meine das kann doch nicht angehen. Ich Zahle 80€ für ein Paar Arbeitsschuhe. Dann passt ein paar davon überhaupt nicht, viel zu groß und dann bekomme ich nur noch 53 € von den 80 wieder .... Und auf einmal steht das mit dem UPS versand auch da. aber warum macht man das nicht einfach so das man da einen Retouren schein mit beifügt oder einen Zettel auf der Renung als hinweiß Man ist das ein ***Laden. Was sagt ihr dazu, der Kerl hat nun ganz locker mir nur die 53 € Online überwiesen ich habe ihn dazu aufgefordert mir die 15€ auch zu überweisen. Am liebsten würde ich ihm den anwalt draufhetzen nur wird sich das wegen 25€ nicht Lohnen aber ist doch echt nicht OK |
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Hörzone aktiver Händler Beiträge: 24 Registriert seit: Mar 2009 |
16.04.2009, 21:38
der darf sich seine AGB in die Haare schmieren.. wenn er frech ist, und du keine Belehrung über den Fernabsatz bekommen hat, schreib ihm doch einfach das du das der Verbraucherzentrale meldest. Lass dich auf keinen Handel ein, er muss dir alles zurückzahlen, so will es das Gesetz. Die Verbraucherzentrale nimmt sowas kostenlos in die Hand...
viele Grüße Reinhard
ich bin Händler, also lies meine Beiträge auch als solche
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Eminenz ex-Moderator Beiträge: 5.433 Registriert seit: Mar 2009 |
17.04.2009, 06:57
(16.04.2009, 21:38)Hörzone schrieb: der darf sich seine AGB in die Haare schmieren.. wenn er frech ist, und du keine Belehrung über den Fernabsatz bekommen hat, schreib ihm doch einfach das du das der Verbraucherzentrale meldest. Lass dich auf keinen Handel ein, er muss dir alles zurückzahlen, so will es das Gesetz. Die Verbraucherzentrale nimmt sowas kostenlos in die Hand... Jupp, so sehe ich das auch.
Gruß, Miguel
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Lion13 Unregistered |
17.04.2009, 10:29
(16.04.2009, 19:23)ventomania schrieb: Am liebsten würde ich ihm den anwalt draufhetzen nur wird sich das wegen 25€ nicht Lohnen aber ist doch echt nicht OK Wenn du im Rechtsschutz bist, würde ich zumindest mal bei einem (auf Online-Recht spezialisierten) Anwalt nachhaken, wenn er sich nach der Zahlungsaufforderung bzw. dem Hinweis auf die Verbraucherzentrale nicht einsichtig zeigt. |
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Stones Super Resident Beiträge: 66.242 Registriert seit: Mar 2009 |
17.04.2009, 11:04
Soweit ich weiß, kostet eine Beratung bei der Verbraucherzentrale
15 Euro.
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http://1fmblues.radio.de/ Der Internetsender mit traditioneller Blues - Blues Rock Musik. Die Armut vieler Menschen ist der Reichtum Weniger. |
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JokerofDarkness AmStaff Halter Beiträge: 818 Registriert seit: Mar 2009 |
17.04.2009, 11:51
Ab 40€ Warenwert ist der Rückversand frei, dass heißt aber nicht das ich mal eben ein unfreies überteuertes Paket fertig machen kann und gut ist. Das ist eigentlich sogar das - sorry - dämlichste was man machen kann. Denn es kann passieren, dass der Händler wie in diesem Fall die Kosten nicht übernimmt. Bei sowas fragt man vorab mal nach.
Wieso ist das wohl so? Der Rückversand ist zwar ab 40€ frei, aber wer bezahlt schon gerne überteuerte 12€? In der Regel werden also unfreie Rücksendungen vom Kunden getragen. Meist steht dazu auch irgendwo etwas in den AGBs oder auf den Rechnungen. In diesem Fall ist mir keines von Beiden geläufig, aber und das sage ich ohne was unterstellen zu wollen, habe ich hier auch mehrfach mitbekommen wie "aufmerksam" ventomania Texte liest Große Shops wie Amazon oder auch Otto nehmen solche unfreien Sachen verständlicherweise erst gar nicht an!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.04.2009, 11:53 von JokerofDarkness.)
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Stones Super Resident Beiträge: 66.242 Registriert seit: Mar 2009 |
17.04.2009, 12:09
Tja, manchmal ist es besser, in einen Laden zu gehen, die Schuhe
dort anzuprobieren und wenn sie passen, zu kaufen.
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Lion13 Unregistered |
17.04.2009, 12:28
Vielleicht sollte Ventomania hier mal den Link zu den AGBs des Händlers einstellen, damit man sich selbst mal ein Bild von der Situation machen kann... Ich kenne es normalerweise so, daß man beim Rückversand eine RMA-Nummer bekommt, oder wie bei Amazon einen Paketschein, der auf der Rücksendung angebracht wird. Das ganze geht dann für den Käufer kostenfrei (ab 40 Euro) zurück zum Versender.
Zumindest die erwähnte zusätzliche (generelle?) Bearbeitungsgebühr von 15 Euro halte ich für untragbar! |
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JokerofDarkness AmStaff Halter Beiträge: 818 Registriert seit: Mar 2009 |
17.04.2009, 12:47
Die Bearbeitungsgebühr kriegt der Händler auch nicht durch. Sollte es weiterhin keinerlei Versandhinweise zur Rücksendung geben, sollte der Händler auch das Abwiegeln der Portokosten nicht durchkriegen. Mein Text oben bezog sich mehr darauf, dass halt ein unfreies Paket für 12€ und kostenloser Rückversand nicht das Gleiche sind
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.04.2009, 12:48 von JokerofDarkness.)
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