Welches gilt?
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Wiebke8765
Stammgast
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Beiträge: 212
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#1
24.03.2023, 22:07

Meine Mutter hat vor Jahren ein handschriftliches Testament gemacht und es in ihrem Schreibtisch hinterlegt. Doch da sie nun krank geworden ist, hat sie ein weiteres Testament vor dem Notar gemacht. Welches gilt denn jetzt?
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Henrich654
Stammgast
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Beiträge: 210
Registriert seit: Sep 2022
#2
25.03.2023, 13:26

Ich glaube, mal in der Ausbildung gelernt zu haben, dass immer das jüngste Testament gilt. Aber die Ausbildung ist schon lange her. Deshalb würde ich beispielsweise auf jeden Fall nochmal einen Rechtsanwalt um Rat fragen. Ich wohne um die Ecke von der https://www.rechtsanwaltskanzleischmid.de/ hier in Dachau und auf dem Schild steht, dass Herr Schmid auch Fachanwalt für Erbrecht ist. Vielleicht einfach mal einen Termin ausmachen?
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