ALG II, Arge und andere Fragen
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ventomania
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#1
08.02.2011, 07:25

Ich Poste das nun einfach mal hier weil hier ja viele sind , die etwas mehr Lebenserfahrung haben als ich Big Grin

Also ich schildere einfach kurz die Situation:
Ich bin ganz normal in arbeit und meine Freundin ist arbeitslos.
Schon seit nach der Ausbildung. Sie hat eine Schulische Ausbildung gemacht und danach nicht wieder fest und lange gearbeitet. Jetzt letzens hat Sie als Vertretung gearbeitet aber nur 2 Monate.
Davor mal so kurz von AA aus als Maßnahme aber mehr leider nicht.
Das ist nun schon bestimmt 4 Jahre so.

Ich will ja nun ausziehen bald mit ihr und wie ist das dann?
Sie hat ja keinen anspruch auf irgendwas. Momentan ist Sie nicht mal Krankenversichert. Weil sie nicht mehr bei den Eltern versichert ist aber auch keine Arbeit hat. Sie müsste sich Privat Versichern. (wovon???)

Meine fragen sind nun u.a : Hat Sie wirklich kein anspruch auf irgenwas? Von der Arge, Harz IV oder wenigstens die Krankenversicherung.
Und wegen dem Ausziehen. Ich wollte ja evtl ein Haus kaufen. Kann das Problematisch werden auf Grund Ihrer sache. So das wenn Sie Geld beziehen will das Amt sagt das wir in so eine kleine Butze ziehen müssen oder Sie von meinem Geld leben muss oder sowas

Danke schon mal, ich hoffe wir können da etwas Licht ins Dunkel bringen. Ich lese mir zwar auch noch andere sachen durch aber so eine Diskusion ist ja auch was gutes.
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sinsemilla
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#2
08.02.2011, 09:23

So wie ich die Sachen sehe, sollte deine Freundin sehr wohl Anspruch auf ALG 2 haben. Ausser sie ist unter 25 Jahre alt und wohnt noch zuhause. Sollte das nicht der Fall sein, rate ich Euch bzw. Ihr, sich bei ihrer zuständigen Arge arbeitslos zu melden.
Dann sollte sie ALG 2 bekommen und dadurch natürlich auch krankenversichert sein.
Tritt dieser Fall dann ein, bekommt ihr aber das nächste Problem. Wenn ihr zusammen zieht und sie weiterhin ALG 2 bezieht, wird ihr das ersatzlos gestrichen. Soll heißen, dass du für sie aufkommen musst/darfst.

Es gäbe aber auch die Möglichkeit, dass ihr offiziell "nur" eine Wohngemeinschaft seit oder du als Vermieter auftritts. Beides ist aber sehr schwer bei der Arge durch zu bekommen bzw. den Damen und Herren zu vermitteln! Ich kenne aber auch so einen Fall im Bekanntenkreis, wo dies funktioniert hat, wenn auch mit vielen Mühen!!

Ihr müsst nicht ausziehen weil du ja ein Einkommen hast. Aber für den Fall das du auch einmal arbeitslos werden solltest, kann es wieder Probleme geben, weil dann vermutlich das Haus "zu groß" ist.


Du siehst, das es unter Umständen kompliziert werden kann oder auch schon ist.
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Pizza
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#3
08.02.2011, 10:07

Meine Meinung dazu:

1) Frauchen unbedingt melden, damit sie krankenversichert ist. AL2 Maßnahmen, ggf. Eingliederungsmaßnahmen mitmachen und durchziehen, so hinrrissig sie auch manchmal sind.

2) Frauchen muss mit allen Mitteln versuchen, einen Job zu finden, min. für 1 Jahr. Dabei sollte es egal sein, ob sie einen Job in ihren Traumberuf findet ....

3) Haus kaufen verschieben

4) Wenn es mit euch wirklich ernst ist, dann ggf. über Familienplanung nachdenken ... Big GrinCool

5) Wenn Kind da ist, dann Elternzeit nutzen und erst dann über Hauskauf nachdenken, nicht vorher.

6) Nach der Elternzeit kann Frauchen überlegen, ob sie wieder ins Berufsleben zurück geht oder ob sie weiterhin für das Kind Zuhause bleibt. Dann wieder AL beantragen und ggf. nicht mehr in AL 2 gehen, sondern "ungemeldet" bleiben. Dadurch wird sie, wie das Kind auch, bei dir krankenversichert (Familienversicherung deiner Krankenkasse - kostenfrei)

Viel Erfolg
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ventomania
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#4
08.02.2011, 18:31

Naja da es einige ja nicht wissen ich bin 25 und sie noch 24 aber bald 25. Und wegen der Sache mit den Kindern. Nein das will ich noch nicht.
vorallem nicht weil Sie ja noch nicht mal richtig gearbeitet hat und kein Geld hat. (sieht sie selbst auch so)

Gut diese ganzen Aspekte waren ja unter dem Hut das Sie 25 ist und alleine Wohnt das tut Sie aber nicht. Also wie sieht es nun mit Antworten aus?

Mit ausziehen meinte ich von zu Hause. Und das wollte ich nicht noch länger verschieben.
Und wenn dann kann ich auch gleich ein Haus kaufen . Warum muss ich das verschieben und warum zum Teufel bekommt Sie kein ALG 2 mehr wenn wir zusammen Wohnen?

@Pizza:

1. Ja hat Sie schon die hat schon so viele Maßnahmen mit gemacht. Vom AA will die nix mehr wissen. Wenn die davon anfängt bekommt die Wutausbrüche.

2.Das macht Sie schon längst

3. warum?

4,5,6 siehe Text.

Sie meinte ja ich könne Sie ja Heiraten dann wäre Sie bei mir versichert. Nur bin ich nicht der Heiratstyp und ich finde es Schwachsinnig solche gesetzt das nur deswegen zu machen
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Stones
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#5
08.02.2011, 18:42

Zitat:und warum zum Teufel bekommt Sie kein ALG 2 mehr wenn wir zusammen Wohnen?

Wenn ihr zusammen wohnt, werdet ihr als Gemeinschaft veranlagt
und Du mußt dann dein Verdienst belegen gegenüber der ARGE.

Sie sollte aber auf jeden Fall zur ARGE gehen und das alles prüfen lassen.
Wovon lebt sie denn jetzt?
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Der Internetsender mit traditioneller Blues - Blues Rock Musik. Prost

Die Armut vieler Menschen ist der Reichtum Weniger
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Peter Wind
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#6
08.02.2011, 19:01

(08.02.2011, 18:42)Stones schrieb: Wenn ihr zusammen wohnt, werdet ihr als Gemeinschaft veranlagt
und Du mußt dann dein Verdienst belegen gegenüber der ARGE
um es genau zu sagen, es heißt Bedarfsgemeinschaft. Man kommt aber m-W. wenn man gerade zusammen zieht von der Zusammenveranlagung los, wenn das ganze als Wohngemeinschaft deklariert wird. Man darf sich gegenüber der ARGE aber nicht verplappern. Einfach: wir wollen erst einmal prüfen ob wir überhaupt zusammen passen.
Die gesetzliche Vorschrift hierzu ist.

§ 7 SGB II (Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft)

(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wirdvermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


Stimme auf keinem Fall vorzeitig einer Bedarfsgemeinschaft zu (dem Hören nach ein alter Trick, später weniger Papierkram und so...)Habt ihr einmal ja gesagt, kommt ihr aus dieser Veranlagung nicht mehr raus.
Für den Fall dass ihr zusammen zieht heißt es: Wir wollen es erst einmal miteinander probieren.

EDIT: Habe gerade erst deine Antzwort an Pizza gelesen.

Sie kommt aus der Nr. 1 nicht raus, wenn sie ALG II beantragt. Sie muss dies alleine wegen der KV beantragen. Wenn sie die Vorversicherungszeit in der gesetzlichenh KV erfüllt haben sollte und freiwilliges Mitglied wird, liegt der Mindesbeitrag bei rund 160 € im Monat.
Viele Grüße
Peter

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.02.2011, 19:10 von Peter Wind.)
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ventomania
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#7
08.02.2011, 19:42

@ Stones: Ja bei der Arge und der Gemeinde war Sie ja schon.
Und jetzt lebt Sie ja bei den Eltern.

Ja und die wollen immer alles wissen. 100 Blätter alles offenlegen . Das will ich gar nicht . Mein Schwiegervater sieht auch nicht ein alles von seinen Daten , Verdienst usw offen zu legen.

@ Peter Wind.
Danke das war schon mal hilfreich. aber wovon soll Sie denn die 160€ für einer Privatversicherung nehmen wenn Sie nichts bekommt. Das wusste ich ja schon

Das was sinsemilla gesagt hat ganz oben da hat mir meine Freundin was anderes Erzählt.
Sie sagte solange wir nicht verheiratet sind und sie über 25 ist würde sie auch ALG2 bekommen (sofern sie irgendwann die voraussetzungen erfüllt) auch wenn wir zusammen Wohnen)
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.02.2011, 19:55 von ventomania.)
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Peter Wind
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#8
08.02.2011, 19:55

(08.02.2011, 19:42)ventomania schrieb: Ja und die wollen immer alles wissen. 100 Blätter alles offenlegen . Das will ich gar nicht . Mein Schwiegervater sieht auch nicht ein alles von seinen Daten , Verdienst usw offen zu legen.

Das ist aber so, wenn sie zu dir zieht und sie noch keine neue Arbeit hat müsstest m.E. noch nichts ausfüllen, da ja noch nicht von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden darf.

Die Auskunftspflicht ist gesetzlich geregelt, da kommt es nicht auf den Willen des Einzelnen an. Zieht sie bei dir ein, müssen die Eltern, aber nichts mehr ausfüllen.
(08.02.2011, 19:42)ventomania schrieb: Sie sagte solange wir nicht verheiratet sind und sie über 25 ist würde sie auch ALG2 bekommen (sofern sie irgendwann die voraussetzungen erfüllt) auch wenn wir zusammen Wohnen)
Das ist definitiv nicht ganz - Ausnahme 1. Jahr - richtig, da ist sie nicht richtig informiert.
Was Sinsemilla schrieb, stimmt im Grunde, bis auf dieses Ausnahmejahr.
Ich verstehe zwar den Widerwillen gegen Anträge. Es hilft aber nicht, da muss sie durch.
Das Leben ist nun mal kein Zuckerschlecken. Wenn sie bei ihren Eltern aus- und bei dir einzieht, lasse dich vom JobCenter nicht verarschen. Immer sagen wir wollen es probieren miteinander. Das ist das wichtigste überhaupt.
Nicht dass die sagenConfusedie ziehen doch aus dem Elternhaus aus, das zeigt dass der gemeinsame Wille zum ..... da ist.
Grundlage für ALG II
ist der §7 SGB II

(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die

1. das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

2. erwerbsfähig sind,

3. hilfebedürftig sind und.....


Auf die Hilfebedürftigkeit kommt es an. Da ihr zusammen zieht, ist sie nicht mehr hilfebedürftig, wenn du leistungsfähig bist. Wenn du an einen Hauskauf denkst, setze ich deine Leistungsfähigkeit voraus und ihr Anspruch entfällt wohl in ganzer Höhe.

Ausnahme: Das erste Jahr
Viele Grüße
Peter

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.02.2011, 20:22 von Peter Wind.)
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ventomania
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#9
08.02.2011, 20:20

macht es nun einen so großen unterschied ob ich ein Haus kaufe oder zur miete Wohne in diesem Falle

Also gibt es nur dieses erste Jahr. Wenn Sie sage ich mal Arbeitet und diese nach 3 Jahren wider verliert ich aber weiter Arbeite , bekommt Sie dann (wenn wir zusammen leben) ALG2 oder muss ich Sie ,,mitschleppen,, Big Grin
(macht das einen unterschied ob Wohnung zur miete oder Hauskauf)
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Peter Wind
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#10
08.02.2011, 20:28

(08.02.2011, 20:20)ventomania schrieb: macht es nun einen so großen unterschied ob ich ein Haus kaufe oder zur miete Wohne in diesem Falle
Nein. Es macht überhaupt keinen Unterschied.
Dieses erste Jahr beginnt mit dem Zeitpunkt des zusammen wohnens. Wenn sie Arbeit bekäme und nach drei Jahren wieder arbeitslos würde, hätte sie zunächst Anspruch auf ALG I, weil dies eine Leistung der Arbeitslosenversicherung und nicht der Sozialhilfe ist, aber später nicht auf ALG II


Alg I - Dauer des Anspruches:
12 (Mon. Beschäftigung) 6 Monate Anspruch ALG I
16 / 8
20 / 10
24 / 12

Danach ALG II wenn die Voraussetzungen, u.a. Hilfebedürftigkeit, erfüllt sind.
Viele Grüße
Peter

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.02.2011, 20:32 von Peter Wind.)
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Stormbringer667
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#11
08.02.2011, 20:35

SGB II = Schwerer Stoff!

Entweder liest man sich da rein oder man fragt mal jemanden, der sich damit auskennt. Es gibt doch eigentlich in jeder größeren Stadt Vereine oder andere Institutionen, die enen (manchmal sogar kostenlos) individuell und auch kompetent beraten können.
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ventomania
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#12
08.02.2011, 20:49

Ja so wie dieses Forum Big Grin Ne Spa´ß

Also das mit dem ALG I ist ja klar das wusste ich ja.
Aber es ist ja so. Sie geht ja zur Gemeinde und zur Arge hin zum AA sowieso. Die müssen einem doch sagen können was sache ist und ob man was bekommt.

Wiegesagt meine Hauptfrage steht ja in Post 1 war ja das mit dem ausziehen, Haus Kaufen Prozedere. Das ist ja weitesgehend Beantwortet.
Aber weiß evtl noch jemand ob sie Theoretisch anspruch von irgendjemanden hätte zur Unterstützung?? (Gemeinde, Arge, AA).
Oder erst ab dann wenn sie 25 ist oder überhaupt nicht

Aber ALG I ist doch ohne zwang auf irgendwas oder?
Also ich koppel da mal meine zweite frage mit an. Wenn Sie arbeitet und dann wieder keine Arbeit hat und ich wohl und wir Wohnen zusammen können die vom Amt als Voraussetzung für das ALG I oder später das ALG II machen das wir in eine kleinere Wohnung umziehen? Und wie sieht das aus wenn man schon ein Haus gekauft hat?
[Bild: fsklogoneu2.png]
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.02.2011, 20:52 von ventomania.)
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Stormbringer667
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#13
08.02.2011, 20:52

Ich hab hier noch ein recht informatives PDF-File auf dem Rechner liegen. Das ist aber 3 MB groß. Weiß gar nicht, ob ich das hier anhängen kann, oder ob ich dir das lieber zumailen soll. Falls lieber Mail, schick mir mal deine Mail-Addi per PM.


Da steht eigentlich alles über die Rechte und Pflichten von ALG II-Empfängern drin. Auch, wer wann und wie Anspruch hat.
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Peter Wind
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#14
08.02.2011, 20:54

(08.02.2011, 20:49)ventomania schrieb: Aber weiß evtl noch jemand ob sie Theoretisch anspruch von irgendjemanden hätte zur Unterstützung??
Klar, es besteht ein Unterhaltsanspruch nach dem BGB gegenüber ihren Eltern. Voraussetzung, sie ist hilfebedürftig und die Eltern leistungsfähig.
ALG II ist die alte Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe aus einer Hand und nicht von 2 Ämtern.
Sollte deine Freundin aber dem Arbeitsmarkt z.B. wegen Krankheit nicht - was ihr keiner wünscht - zur Verfügung stehen, hätte sie Anspruch auf Sozialhilfe. Das Sozialamt prüft aber dann die Unterhaltsansprüche - sie oben - nach dem BGB.

Es gibt bei euerer Fallkonstellation keinen weiteren Leistungsträger.
Viele Grüße
Peter

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ventomania
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#15
08.02.2011, 21:39

Keinen weiteren als wen? die Arge oder das AA?

Was ist überhaupt die Arge?

Tja die Eltern sind nicht Leistungsbedürftig. Der Vater verdient ,,zu viel,,

Aber sie selbst hat keinen Anspruch?
Ab 25 denn?

@Stormbringer667:
Wenn dass das original Heft vom AA ist (rechte und Pflichten) das habe ich selbst hier.

Wie sieht das denn mit der Krankenversicherung aus?
Das kann ja nicht angehen das die sagen: Sie bekommen keinerlei unterstüzung aber bei Ihren Eltern können Sie auch nicht mitversichert werden,,
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Stormbringer667
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#16
08.02.2011, 21:45

(08.02.2011, 21:39)ventomania schrieb: @Stormbringer667:
Wenn dass das original Heft vom AA ist (rechte und Pflichten) das habe ich selbst hier.

Nee, ist nicht von der Arge. Da bekommt das auch nicht. Da hat sich mal jemand Gedanken gemacht und das ganze für die Betroffenen aufgedröselt. Da stehen Sachen drin, die sie dir bei der Arge nie erzählen würden.
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Peter Wind
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#17
08.02.2011, 21:48

(08.02.2011, 21:39)ventomania schrieb: Das kann ja nicht angehen das die sagen: Sie bekommen keinerlei unterstüzung aber bei Ihren Eltern können Sie auch nicht mitversichert
Die - die gesetzlichen Krankenkasen sagen gar nichts das steht in
Auszug:
§ 10 SGB V


(2) Kinder sind versichert

1.
bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,
2.
bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
[b]3.
bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus,

[/quote]

Es besteht keine mehr für deine Freundin.
Viele Grüße
Peter

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.02.2011, 21:49 von Peter Wind.)
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ventomania
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#18
08.02.2011, 21:51

danke für die zitate. soll das heißen das die schon seit die 24 ist keine KV mehr hat? Das kann ja nicht das hätten die ja gesehen wenn die die Karte vorzeigt.

Aber übernimmt denn nun keiner die KV?
Ich verstehe das nicht. Überall wird das AA abgezockt und die werfen Geld für Sinnlose Maßnahmen raus aber in einem Staat wo die KV eine Pflichtversicherung ist da wird einem der keinerlei Bezüge bekommt die KV verwehrt ausser er versichert sich Privat.

was ist denn nun übrhaupt die Arge?
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#19
08.02.2011, 21:51

(08.02.2011, 21:39)ventomania schrieb: Tja die Eltern sind nicht Leistungsbedürftig. Der Vater verdient ,,zu viel,,
Es kommt auf die Leistungsfähigkeit der Eltern an. Leistungsbedürftig muss - im vorliegenden Fall - deine Freundin sein.
(08.02.2011, 21:51)ventomania schrieb: danke für die zitate. soll das heißen das die schon seit die 24 ist keine KV mehr hat? Das kann ja nicht das hätten die ja gesehen wenn die die Karte vorzeigt.



was ist denn nun übrhaupt die Arge?
Du siehst das jetzt aus deinem Blickwinkel, verständlich. Die Familienversicherung ist - noch - eine beitragsfreie Zusatzversicherung. Diese Kosten träägt die Solidargemeinschaft und irgendwann ist eben bei erwachsenen Kindern Schluss, dass die Solidargemeinschaft dafür einsteht.

Wenn nicht irgendwelche Ausnahmen, die o.a. sind greifen, ist sie mit der Vollendung des 23. Lebensjahres - also einen Tag vor ihrem 24, Geburtstag, der ja eigentlich ihr 25. ist Wink - nicht mehr in der gesetzlichen KV versichert.
Zitat:Aber übernimmt denn nun keiner die KV?
Ich verstehe das nicht. Überall wird das AA abgezockt und die werfen Geld für Sinnlose Maßnahmen raus aber in einem Staat wo die KV eine Pflichtversicherung ist da wird einem der keinerlei Bezüge bekommt die KV verwehrt ausser er versichert sich Privat.

Du musst das aus der Warte sehen, dass die Versicherungspflicht in der GKV an ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis geknüpft ist und die Familienversicherung als noch freie "Zusatzleistung".
Wenn die GKV nicht greift, gibt es die private, die freiwillige gesetzliche Versicherung oder im Fall des Falles Leistungen der Krankenversicherung und als Träger die Sozialhilfe, wenn kein Anspruch auf ALG II besteht.

Und damit sind wir wieder am Anfang angeleangt.
Viele Grüße
Peter

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.02.2011, 22:02 von Peter Wind.)
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Stormbringer667
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#20
08.02.2011, 21:58

Wer noch Fragen oder sonstige Unklarheiten zu dem Thema ALG II hat, der sollte mal auf diese Page gucken:

http://www.harald-thome.de/
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ventomania
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#21
08.02.2011, 21:59

mmmhhh aber das wiederspricht sich doch .
Denn meine Freundin ist Leistungsbedürftig und die Eltern LEistungFähig, dann sagen die behörden doch dann sollen die Eltern das alles Zahlen.

Das wäre doch anders wenn beide LEistungsbedürftig wären oder nicht
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Peter Wind
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#22
08.02.2011, 22:02

verwechsle bitte nicht die Begriffe. Deine Freundin ist hilfebedürftig.
Übrigens ich habe oben bei mir noch etwas angefügt.
Viele Grüße
Peter

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Stormbringer667
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#23
08.02.2011, 22:03

Vor Antragsstellung von ALG II auf jeden Fall bei der zuständigen Krankenkasse einen Antrag auf vorläufige Mitgliedschaft besorgen! Wenn sie dann neu versichert wird, gilt auch die alte Karte bis zu dem aufgedrucketem Ablaufdatum weiter.

Aber auch wenn deine Freundin trotz fehelender KV krank werden sollte, kann kein Arzt eine Behandlung verweigern, soviel ich weiß.
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Peter Wind
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#24
08.02.2011, 22:09

Lieber Ventomania,
wir sind jetzt an einen Punkt angekommen, wo wir dir anscheinend nicht mehr weiter helfen können, weil du nicht das von uns zu lesen bekommst, was du dir wünschst.
Ich finde es jetzt wirklich sinnvoller, mal in deiner Stadt sich zu erkundigen. Was die Kranklenversicherung anbelangt, kannst du dich bei jeder geetzlichen Kasse beraten lassen. Du kannst dir aber diese Zeit sparen. Was ich dir zur GKV geschrieben habe stimmt.
Da ich jetzt zum Schluss den Eindruck bekam - muss ja nicht stimmen - das du unsere Hinweise nicht nachvollziehen kannst.
Ic h bin von Beruf: Sozialversicherungsfachangestellter, Fachrichtung Krankenversicherung, mit Lehrabschlussprüfung, Fort- und Weiterbildungsprüfung. Diesen Beruf habe ich bis zu meinem Ruhestand - aus gesundheitlichen Gründen - ab dem 32.Lebensjahr im Höheren Dienst, ausgeübt.
Viele Grüße
Peter

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.02.2011, 22:10 von Peter Wind.)
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#25
08.02.2011, 22:15

@ Peter: Ja ich weiß aber du sagtest ja auch wenn die Eltern Leistungsfähing sind würde Sie Geld vom Staat bekommen und da wird es interessant denn die sagen immer das geht nicht weil der Vater viel verdient .

Tja mit der GKV weiß ich nun nicht. Ich weiß nur das sie bald 25 wird und bis jetzten Monat versichert war bei den eltern. warum gerade jetzt und wie auch immer weiß ich nicht.

Dann habe ich ja genau den richtigen hier an der LeitungBig Grin
Wenn du das Beruflich gemacht hast.
Ne also ich glaube dir ja alles. Hat es den eindruck gemacht als ob nicht.??

Ich bin nur leicht verwirrt weil ein paar Aussagen von dir oder euch nicht so mit den aussagen vom Amt übereinstimmen. Was dann heißt das die uns was falsches erzählen oder das ich hier ein Detail vergessen habe

Aber ich werde das weiter vorran treiben oder nachfragen und dann ggf hier dann auch noch Posten
[Bild: fsklogoneu2.png]
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.02.2011, 22:17 von ventomania.)
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