31.03.2009, 12:29
Moin! Radio-Gewinnspiele sind ja meist etwas schwieriger zu lösen als Fernseh-Gewinnspiele. Wer dann die Lösung hat, erwartet vielleicht bessere Chancen auf einen Gewinn. Das sollte er aber nicht, denn auch dort wird getrickst.
Bei Radio ffn in Hannover gab es vor einigen Jahren ein Gewinnspiel mit der Seriennummer eines Zehn-Mark-Scheins. Wer 11 Ziffern richtig hatte sollte 200.000 DM gewinnen. Rief innerhalb von 10 Minuten nach Aufruf der Seriennummer keiner mit 11 richtigen Ziffern an, konnten anschließend Hörer anrufen, die wenigstens die letzten drei Ziffern richtig hatten, und noch 20.000 DM gewinnen.
Zwei Hörer hatten tatsächlich die letzten drei Ziffern der Seriennummer richtig, riefen an, gelangten auch an einen Mitarbeiter von ffn, wurden aber nicht ins Studio durchgestellt. Das wäre allerdings Voraussetzung für den Gewinn gewesen. Die Hörer klagten vor Gericht gegen den Sender auf Auszahlung des ausgelobten Gewinns. Ende Februar 2009 fand die Gerichtsverhandlung beim Landgericht Hannover statt.
Der Anwalt des Senders hatte auf die Geschäftsbedingungen (AGB) zu dem Gewinnspiel verwiesen, dass nur dann der Gewinn ausgezahlt wird, wenn der Anrufer ins Studio durchgestellt wird.
Weiterhin sei nach den Geschäftsbedingungen der Rechtsweg ausgeschlossen.
Und schließlich sei nicht der Sender, sondern ein Werbepartner Veranstalter des Gewinnspiels gewesen. Die Hörer hätte also den Falschen verklagt.
Das Urteil wurde gestern (30. März 2009) verkündet. Die Klage der Hörer gegen ffn wurde abgewiesen.
Es gilt die Klausel in den AGB zum Gewinnspiel, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Diese Klausel ist dann zulässig, wenn die Teilnehmer am Gewinnspiel keine weiteren Nachteile außer den Kosten für den Telefonanruf hinnehmen müssen.
Kommentar der ffn-Programmdirektorin Ina Tenz:
Im Jahr 2008 haben wir fast 2,5 Millionen Euro bei Gewinnspielen an unsere Hörer ausgeschüttet. Wir wehren uns mit allen Mitteln gegen Versuche, sich dieses Geld unrechtmäßig anzueignen.
Also liebe HiFi Begeisterten, spart Euch die Anrufe. Kauft lieber Kabel!
Bei Radio ffn in Hannover gab es vor einigen Jahren ein Gewinnspiel mit der Seriennummer eines Zehn-Mark-Scheins. Wer 11 Ziffern richtig hatte sollte 200.000 DM gewinnen. Rief innerhalb von 10 Minuten nach Aufruf der Seriennummer keiner mit 11 richtigen Ziffern an, konnten anschließend Hörer anrufen, die wenigstens die letzten drei Ziffern richtig hatten, und noch 20.000 DM gewinnen.
Zwei Hörer hatten tatsächlich die letzten drei Ziffern der Seriennummer richtig, riefen an, gelangten auch an einen Mitarbeiter von ffn, wurden aber nicht ins Studio durchgestellt. Das wäre allerdings Voraussetzung für den Gewinn gewesen. Die Hörer klagten vor Gericht gegen den Sender auf Auszahlung des ausgelobten Gewinns. Ende Februar 2009 fand die Gerichtsverhandlung beim Landgericht Hannover statt.
Der Anwalt des Senders hatte auf die Geschäftsbedingungen (AGB) zu dem Gewinnspiel verwiesen, dass nur dann der Gewinn ausgezahlt wird, wenn der Anrufer ins Studio durchgestellt wird.
Weiterhin sei nach den Geschäftsbedingungen der Rechtsweg ausgeschlossen.
Und schließlich sei nicht der Sender, sondern ein Werbepartner Veranstalter des Gewinnspiels gewesen. Die Hörer hätte also den Falschen verklagt.
Das Urteil wurde gestern (30. März 2009) verkündet. Die Klage der Hörer gegen ffn wurde abgewiesen.
Es gilt die Klausel in den AGB zum Gewinnspiel, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Diese Klausel ist dann zulässig, wenn die Teilnehmer am Gewinnspiel keine weiteren Nachteile außer den Kosten für den Telefonanruf hinnehmen müssen.
Kommentar der ffn-Programmdirektorin Ina Tenz:
Im Jahr 2008 haben wir fast 2,5 Millionen Euro bei Gewinnspielen an unsere Hörer ausgeschüttet. Wir wehren uns mit allen Mitteln gegen Versuche, sich dieses Geld unrechtmäßig anzueignen.
Also liebe HiFi Begeisterten, spart Euch die Anrufe. Kauft lieber Kabel!