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Normale Version: Vergütung Rufbereitschaft ?
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fibbser

Hallo Leute,

ich hab´da mal ne Frage:

Ich arbeite in einem kleinen Unternehmen mit ca. 15 MA.
Unsere Leitung möchte nun eine Rufbereitschaft für den Nachtdienst einführen, falls hier mal jemand ausfällt.

Wir sind an keinen Tarifvertrag gebunden, im Arbeitsvertrag ist z.Zt. noch keine Rufbereitschaft vorgesehen.

Die mögliche Bereitschaft würde auch nur einen Teil der AN (4 Leute ) treffen.

Wie ist eine Rufbereitschaft normalerweise bez. ihrer Vergütung geregelt?

Ach ja: ein Betriebsrat gibt es nicht.
Richtlinien gibt es da meines Wissens nicht. Ist eine Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber.

Du hast PM.

Gruss
Olli
Kein Tarifvertrag, keinen Betriebsrat. Dann seit ihr ziemlich übel dran.
Welche Branche ist das denn?
Ich gehe davon aus, dass die Rufbereitschaft in deinem Arbeitsvertrag nicht als Arbeits-/Ruhezeit aufgeführt ist. Sie ist somit freiwillig und kein Muss. Inwieweit du auf die Freiwilligkeit - also keine Rufbereitschaft mit machen - bestehen solltest, kannst nur du entscheiden.
Nur bei einem tatsächlichen Einsatz gilt die Rufbereitschaft als Arbeitszeit inklusive der normalen Zuschläge (Nachts, Wochenende, Überstunden usw.).
Wird man während der Rufbereitschaft tätig, sind m.W. auch Ruhezeiten (da gibt es eine Vorschrift, weiß aber im Moment nicht wie lange) zu beachten. D.H. nach einem Einsatz in der Rufbereitschaft darf irgendwie zwischen 10 und 12 Stunden (so habe ich das in Erinnerung) nicht gearbeitet werden.

Pizza

Zitat:Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

Bereitschaftsdienst liegt vor, wenn sich Ihre Mitarbeiter außerhalb ihrer regelmäßigen Arbeitszeit,an einer von Ihnen als Arbeitgeber bestimmten Stelle inner- oder außerhalb des Betriebs aufhalten, um bei Bedarf ihre volle Arbeitstätigkeit aufzunehmen.

Durch die Änderung des Arbeitszeitgesetzes zum 01.01.2004 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit und nicht zur Ruhezeit gehört.

Dies gilt auch dann, wenn während des Bereitschaftsdienstes nicht gearbeitet wird. Sie müssen daher alle gesetzlichen Beschränkungen, wie z. B Höchstarbeitszeit und Ruhepausen, auch bei den Bereitschaftsdiensten Ihrer Mitarbeiter einhalten.

Nicht zu verwechseln ist der Bereitschaftsdienst aber mit der Rufbereitschaft; hierbei handelt es sich nicht um Arbeitszeit.

Von Rufbereitschaft spricht man nur, wenn sich Ihre Mitarbeiter außerhalb ihrer regelmäßigen Arbeitszeit zur Arbeitsleistung auf Abruf bereithalten. Eine örtliche Aufenthaltsbeschränkung ist damit nur insoweit verbunden, als sichergestellt sein muss, dass der Arbeitnehmer erreichbar ist und ihm die Arbeitsaufnahme alsbald möglich ist.

Zeiten der Rufbereitschaft sind grundsätzlich keine Arbeitszeit, sondern Ruhezeit. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit tatsächlich aufnimmt.

Gruß

fibbser

Hallo Ihr Drei Prost

Erstmal vielen Dank für Eure Einschätzung Prost

Tätig bin ich in einem Altenpflegeheim.
Die Rufbereitschaft (das Problem ist, es trifft es nicht ganz genau, die Bezeichnung) würde Zeiten von ca 8 h bis 20.00 H betreffen.

Genauer gesagt geht es darum, den Nachtdienst (von 20 h - 7 h) ab zu decken. Die Bereitschaft wäre dann wie vor beschrieben. Der Einsatz umfasst dann einen oder mehrere komplette Nachtdienste.

Beztroffen sind ausschließlich die, die Nachtwachen machen können, während ihrem Frei.
Die Meisten von uns haben eine 75%ige Anstellung.

Lion13

Volker, ich habe eben mal mit meinem Ex-Frauchen telefoniert, die sich aus gegebenem Anlaß vor einigen Jahren ausführlich mit der Materie "Rufbereitschaft" auseinandergesetzt hat.

Wenn wie bei dir keine Tarifbindung besteht, hast du wie vorher schon beschrieben relativ schlechte Karten!

- Fakt ist: Rufbereitschaft ist Ruhezeit und keine Arbeitszeit! Von daher wird sie nicht auf die Arbeitszeitregelungen angerechnet.

- In aller Regel wird sie vergütet, allerdings meist geringer als "normale" Arbeitszeit. Dies ist aber ohne Tarifbindung einzelvertraglich zu regeln zwischen AG und AN! Es ist durchaus auch denkbar und üblich, statt Vergütung einen Freizeitausgleich zu vereinbaren.

- Wenn während der Rufbereitschaft Dienst angeordnet wird, dann greifen natürlich wiederum die Regeln des Arbeitszeitgesetzes. D.h. beispielsweise: Wenn du während der Rufbereitschaft zum Nachtdienst gerufen wirst, darf nach Ende dieses Nachtdienstes erst 10 Stunden später wieder normaler Dienst aufgenommen werden!

Letztendlich ist es also zwingend erforderlich, die Regelungen einer einzurichtenden Rufbereitschaft arbeitsvertraglich zwischen dir und deinem Arbeitgeber festzuhalten; solange dies nicht der Fall ist, können weder Rufbereitschaft noch Bereitschaftsdienst angeordnet werden!

Dies ist aber wohl allzu oft graue Theorie - wenn der Arbeitgeber Druck ausübt und evtl. sogar indirekt mit Kündigung droht, wenn die Arbeitnehmer mit den neuen Regelungen nicht einverstanden sind, dann werden die meisten wohl eine Faust in der Tasche machen und einwilligen... Hat der Arbeitgeber sich denn schon diesbezüglich geäußert?

fibbser

Hi Tom.

Ne der AG selbst noch nicht. Die Thematik wird bei der nächsten Dienstbesprechung angesprochen.

Ich könnte mir schon vorstellen, dass er eine gewisse minimale Vergütung anbietet (halt wenig, aber das ist im Gesundheitswesen immer so).
Ich hoffe nur, dass unsere Pflegedienstleitung nicht quer schießt und eine Vergütung ablehnt.

Die Heimleitung ist auch der AG, da Familienbetrieb.
Ich habe ihn normalerweise als recht fair kennen gelernt, wenn auch mit einem kleinen Hang zum "Geiz"...

Pizza

Folgendes Problem könnte dich treffen:

Wenn du dich mit der Rufbereitschaft einverstanden erklärst (unabhängig von der Vergütung) bist du "gezwungen", während dessen innerhalb kürzester Zeit am Einsatzort zu sein.

Beispiel:

Du hast Rufbereitschaft von Samstag auf Sonntag:

Du "erklärst" dich damit bereit, während dieser Zeit in kürzester Zeit auf der Dienststelle zu erscheinen. Nun hat genau an diesem Wochenende ein Freund 300 Km entfernt dich eingeladen.

Da musst du das Treffen absagen !!!

Will heissen: Du bist örtlich und in deiner Freizeitgestaltung sehr stark gebunden !!!!

Wenn du dazu bereit bist, würde ich mir das schon ordentlich vergüten lassen.


Gruß
Roger

Lion13

(21.09.2009, 18:41)fibbser schrieb: [ -> ]Ich könnte mir schon vorstellen, dass er eine gewisse minimale Vergütung anbietet (halt wenig, aber das ist im Gesundheitswesen immer so).
Ich hoffe nur, dass unsere Pflegedienstleitung nicht quer schießt und eine Vergütung ablehnt.

Daß die Vergütung geringer sein dürfte als bei normaler Arbeitszeit, ist selbst im Öffentlichen Dienst (oder angegliederten Tarif-Gemeinschaften) so. Ist irgendwie auch verständlich, weil du ja nicht wirklich arbeitest! Ganz ohne Vergütung wäre aber auch insofern äußerst unfair, weil du ja (wie Roger es treffend geschrieben hast) einigen, tlw. deutlichen Beschränkungen hinsichtlich deiner Freizeitgestaltung unterliegst!

Wie gesagt: Wenn Rufbereitschaft im Arbeitsvertrag nicht geregelt ist, kann dein AG dich nicht dazu zwingen! Durchaus denkbar (und im Bekanntenkreis leider schon so passiert!!!) wäre die unverhohlene Drohung, bei Nichteinverständnis betriebsbedingt zu kündigen... Confused

Und eine Warnung vorweg: Nicht immer ist für eine betriebliche Regelung die Schriftform (d.h. Zusatz zum Arbeitsvertrag) zur gegenseitigen Einwilligung notwendig!!! Es gibt genügend BGH-Urteile, in denen eine mündliche Absprache den Formzwang der Schriftlichkeit aufhebt.

Das heißt im Klartext: Wenn dein AG sagt, wir machen das jetzt (vielleicht für einen gewissen Zeitraum) mit der Rufbereischaft so - und du (bzw. deine Kollegen) sich damit einverstanden erklären und auch diesen Dienst aufnehmen, dann ist dies eine sog. "stillschweigende Aufhebung" des Formzwangs (also der Zwang, die Regelung arbeitsvertraglich festzuhalten). Du kannst dich also später nicht darauf berufen, daß die Regelung nicht Teil des Arbeitsvertrages ist, sondern du hast dich ja damit einverstanden erklärt... In diese Falle bin ich leider bei meinem letzten AG auch gelaufen: Für ein Jahr statt 37,5 Stdt. 40 Stunden arbeiten - nach dem einen Jahr ist es dann dabei geblieben, obwohl in meinem Vertrag die 37,5-Std.-Woche vereinbart war.

Ich hoffe inständig für euch, daß ihr euch mit eurem AG in irgendeiner Form einigen könnt! Hail
Ergänzend zu Rogers Beitrag: Du kannst dich auch nicht auf irgendein Funkloch berufen. Du hast immer darauf zu achten, dass du erreichbar bist.
Zitat:Du kannst dich auch nicht auf irgendein Funkloch berufen. Du hast immer darauf zu achten, dass du erreichbar bist.

Völlig korrekt. Ich muss während meiner Bereitschaft gewährleisten, dass ich innerhalb 60min. am Einsatzort bin (Haustechniker Altenheimkette Wink). Isofern muss ich mich dann im Bremer Umland aufhalten. Bei mir war die Bereitschaft allerdings im voraus geklärt und ist im Arbeitsvertrag festgehalten (inkl. Bezahlung).

Gruss
Olli
Was man sich heute alles ohne Vergütung oder Freizaeitausgleich
bieten lassen soll, finde ich schln stark.Confused
Dann sollen die gefälligst mehr Leute einstellen, sind bereits genügend arbeitslos.

fibbser

Kurzer Zwischenstand: Thematik wurde wegen Fortbildung um einen Monat verschoben...

...vielleicht hängt es auch damit zusammen, dass ich die noch fehlenden Nachtdienste im Oktober freiwillig übernommen habe (spare doch auf einen oder zwei Subwoofer) Wink